Beitritt

So werden Sie Mitglied

Wir bieten Ihnen mit nachfolgendem Formular die Möglichkeit, sofort Mitglied im Mieterschutzbund e. V. zu werden. Füllen Sie dazu einfach die erforderlichen Felder aus und klicken anschließend auf die Schaltfläche Beitritt abschließen.

Die Angaben werden per E-Mail verschlüsselt übertragen. Ihre Daten werden auf elektronischen Medien zur Durchführung der Vereinstätigkeit und zu statistischen Zwecken gespeichert. Sollten Sie bei der Übermittlung Ihrer Daten Schwierigkeiten haben, nehmen Sie bitte per E-Mail oder telefonisch Kontakt zu uns auf. Alternativ können Sie auch eine Beitrittserklärung nebst SEPA-Mandat herunterladen (PDF, 231 KB) und uns ausgefüllt und unterschrieben zurück faxen, per Post schicken oder als Scan per E-Mail senden.


Eine gerichtliche Vertretung kann gem. § 79 ZPO (Zivilprozessordnung) nicht erfolgen!

Vorteile der Mitgliedschaft

  • Beratung bei mietrechtlichen Problemen, wie z. B. Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen, Kündigungen
  • Beantwortung von allgemeinen Fragen rund um das Mietrecht- und Pachtrecht
  • Umfassende, kompetente Rechtsberatung durch Experten
  • Einmalig kostenlose Kopien des mit Vermietern, Behörden, etc. geführten Schriftverkehrs
  • Kostenlose Führung des Schriftverkehrs mit Vermietern, Behörden, etc.
  • Telefonische und schriftliche Beratung

Beitritt zur Mitgliedschaft im Mieterschutzbund e.V.

Pflichtfelderhinweis

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Mitgliedschaft

Um was für eine Mitgliedschaft handelt es sich

Person 1

Deutschland

Zusatz für Gewerbemieter

Information zu den Bezahlungsmöglichkeiten

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Beitrag unkompliziert per Lastschriftverfahren abbuchen zu lassen oder per PayPal zu überweisen. Sollten Sie per PayPal zahlen, so können Sie für zukünftige Beitragszahlungen gerne Ihre Bankverbindung angeben.

Bedingungen

Person 2 (optional)

HinweisGem. § 3 unserer Satzung können alle im Haushalt lebenden natürlichen Personen ebenfalls, ohne zusätzliche Beitragsverpflichtungen, Mitglied sein.

Wird der gemeinsame Haushalt aufgelöst, so lebt für die bisher beitragsfreien Mitglieder ab Auflösung des Haushalts eine eigene Beitragsverpflichtung auf.

HinweisGem. § 3 unserer Satzung können alle im Haushalt lebenden natürlichen Personen ebenfalls, ohne zusätzliche Beitragsverpflichtungen, Mitglied sein.

Wird der gemeinsame Haushalt aufgelöst, so lebt für die bisher beitragsfreien Mitglieder ab Auflösung des Haushalts eine eigene Beitragsverpflichtung auf.

HinweisBitte beachten Sie, dass wir ausschließlich Wohngemeinschaften bestehend aus max. drei Mieter*innen pro Mitgliedschaft aufnehmen.

Wird der gemeinsame Haushalt aufgelöst, so lebt für die bisher beitragsfreien Mitglieder ab Auflösung des Haushalts eine eigene Beitragsverpflichtung auf.

Sollten allerdings alle Mieter*innen einer Wohngemeinschaft gesonderte Verträge mit dem/der Vermieter*in haben, sind separate Mitgliedschaften erforderlich.

Person 3 (optional)

Zusätzliche Person zur Aufnahme

Zahlweg

Produkt Zwischensumme
Einmalige Aufnahmegebühr  × 1 20,00
Mitgliedschaft im Mieterschutzbund (privat) (Jahresbeitrag)  × 1 86,00
Zwischensumme 106,00
Gesamtsumme 106,00
  • Sie erhalten eine Beitrittserklärung nebst SEPA Mandat, verbunden mit der Bitte, diese ausgefüllt und unterschrieben zur Vervollständigung unserer Daten zurückzusenden. Wir werden Ihren Beitrag dann unkompliziert per Lastschriftverfahren abbuchen.